Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte müssen sich fortbilden; Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte bilden sich fort. Um die Qualität anwaltlicher Dienstleistungen sichtbar zu machen und das Fortbildungsengagement der Anwaltschaft weiter zu fördern, hat der Deutsche Anwaltverein (DAV) eine DAV-Fortbildungsbescheinigung geschaffen, die denjenigen Mitgliedern ausgestellt wird, die sich regelmäßig fortbilden.
Neben der Bescheinigung, die aufzeigt, in welchem Bereich sich der Rechtsanwalt fortgebildet hat und damit für die Mandanten Transparenz schafft, werden die Inhaber der Fortbildungsbescheinigung in der Internet-Suchmaschine der Deutschen Anwaltauskunft (www.anwaltauskunft.de) besonders ausgewiesen.
Seit Beginn im Jahr 2005 wurden jährlich jeweils über 10.000 Bescheinigungen versandt. Die Inhaber einer aktuellen Fortbildungsbescheinigung können mit dem Fortbildungs-Symbol des DAV auf Briefköpfen, Visitenkarten u. ä. mit ihrem Fortbildungsengagement werben. Sie können die Fortbildungsbescheinigung unkompliziert über das Online-Portal https://portal-anwaltverein.de/ oder per Mail (fortbildungsbescheinigung@anwaltverein.de) beantragen. Weitere Informationen sowie ein Antragsformular finden Sie unter der Rubrik Download.
Zudem können sie die Fortbildungsbescheinigung als PDF-Datei über den persönlichen Bereich im DAV-Online-Portal herunter laden und so auch auf ihrer Homepage verwenden.